KOMMISSIONSBEDINGUNGEN (SELL YOUR LOOT)

FÜLLER

§1 Geltungsbereich, Parteien, Vertragsart

  1. Anbieter: LOTUSLOOT – Dominik Stefan Cebulla, Grünberger Weg 2, 74189 Weinsberg, Deutschland (nachfolgend „Kommissionär“).
  2. Auftraggeber: einsendende Person oder Firma (nachfolgend „Kommittent“).
  3. Vertragsart: Kommissionsgeschäft nach §§ 383 ff. HGB. Der Kommissionär handelt im eigenen Namen auf Rechnung des Kommittenten.

§2 Vertragsschluss, Textform, Nachweis

  1. Der Vertrag kommt durch das Setzen des Häkchens „Ich habe die Kommissionsbedingungen gelesen und stimme ihnen zu.“ im Online-Formular und die anschließende Einsendung der Karten zustande. Eine gesonderte schriftliche Bestätigung ist nicht erforderlich. Der Vertrag beginnt mit der Annahme der eingesandten Ware durch LOTUSLOOT.
  2. Der Kommissionär protokolliert Datum, Uhrzeit und IP der Zustimmung.

§3 Eigentum, Besitz, Sorgfalt

  1. Die eingesandten Karten bleiben bis zum Verkauf Eigentum des Kommittenten.
  2. Der Kommissionär verwahrt mit kaufmännischer Sorgfalt. Eine Spezialversicherung besteht nicht; der Kommittent trägt hierfür selbst Vorsorge, sofern gewünscht.
  3. Der Kommissionär hat ein gesetzliches Unternehmerpfandrecht (§ 369 HGB) an den in Besitz befindlichen Karten für fällige Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis.

§4 Wareneingang, Prüfung, Ablehnung

  1. Nach Eingang vergibt der Kommissionär einen Lot-Code und prüft Echtheit, Vollständigkeit, Zustand.
  2. Grading-Standard: Cardmarket-Zustände (MT/NM/EX/GO/LP/PL/PO). Das Grading des Kommissionärs ist maßgeblich, es sei denn, der Kommittent weist objektiv eine Fehlbewertung nach.
  3. Ablehnung: Proxies, Fälschungen, stark beschädigte, manipulierte oder nicht marktfähige „Bulk“-Karten können abgelehnt werden.
  4. Abgelehnte Karten werden nach Wahl des Kommittenten zurückgesendet (kostenpflichtig, siehe §11) oder entsorgt/vernichtet.

§5 Preisgestaltung und dynamische Anpassung

  1. Der Kommissionär ist berechtigt, Verkaufspreise eigenständig festzulegen und jederzeit dynamisch an Markt, Nachfrage und Zustand anzupassen.
  2. Der Kommittent erteilt eine generelle Preisfreigabe und verzichtet auf ein gesondertes Zustimmungserfordernis.

§6 Listung, Plattformen, Inhalte

  1. Verkauf über Cardmarket und ggf. weitere Kanäle/den LOTUSLOOT-Shop.
  2. Der Kommissionär darf Kartendaten, Fotos und Lot-Codes zu Listing-Zwecken nutzen. Rechte an Marken/Bezeichnungen bleiben bei den Rechteinhabern.

§7 Gebühren und Provision

  1. Provision: 20 % vom erzielten Verkaufspreis je Artikel.
  2. Plattformgebühren (z.B. Cardmarket aktuell 5 %) werden zusätzlich vom erzielten Verkaufspreis abgezogen.
  3. Versandkosten an Endkunden trägt der Käufer; entstehen Auslagen des Kommissionärs, werden sie vorab vom Verkaufserlös abgezogen.

§8 Auszahlung, Abrechnung, Fristen

  1. Abrechnung monatlich mit E-Mail-Übersicht (Details: Artikel, Verkaufspreis, Gebühren, Provision, Auszahlbetrag).
  2. Auszahlung erfolgt per Überweisung auf die angegebene IBAN am Anfang des Folgemonats.
  3. Ggf. anfallende Bank-/Auslandsgebühren gehen zulasten des Kommittenten und werden einbehalten.

§9 Chargebacks, Stornos, Käuferrechte

  1. Kommt es zu Zahlungsrückgaben, Betrugsfällen, Käuferstornos oder zwingenden Gewährleistungsfällen, ist der Kommissionär berechtigt, entsprechende Beträge mit künftigen Auszahlungen zu verrechnen.
  2. Rechtsansprüche des Endkunden gegenüber dem Kommissionär berühren die Abrechnung mit dem Kommittenten insoweit, als nur der tatsächlich verbleibende Nettoerlös auszahlbar ist.

§10 Haftung, Risiko, Versand

  1. Hinversand an LOTUSLOOT: Risiko trägt der Kommittent bis Eingang beim Kommissionär. Empfehlung: versicherter Versand mit Tracking.
  2. Rückversand vom Kommissionär an den Kommittenten erfolgt versichert mit Tracking; Risiko trägt der Kommissionär bis Zustellung.
  3. Der Kommissionär haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.

§11 Versandkosten

  1. Zusendung: Ab einem dokumentierten Kartenwert von 250 € erstattet LOTUSLOOT die angemessenen Versandkosten über die nächste Auszahlung. Maßgeblich sind die üblichen Tarife der Deutschen Post, DHL, Hermes oder vergleichbarer Anbieter für eine dem Kartenwert entsprechende Versandart (z.B. Einschreiben oder versichertes Paket).
  2. Rücksendung nach 6 Monaten ab Erstzusendung: kostenfrei für den gesamten Restbestand.
  3. Frühere Rücksendung oder Teilrücksendung: kostenpflichtig; es gelten die jeweils angemessenen Versandkosten gemäß marktüblichen Tarifen der oben genannten Anbieter.
  4. Abrechnung der Versandkosten für Rücksendungen: Anfallende Versandkosten werden über die nächste Auszahlung verrechnet. Sollte kein ausreichendes Guthaben aus Verkäufen bestehen, sind die Versandkosten vorab per Überweisung durch den Kommittenten zu begleichen. Die Rücksendung erfolgt erst nach Zahlungseingang.

§12 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Kommissionsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Der Kommittent kann den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Eine Rücksendung der eingelager­ten Karten erfolgt auf Wunsch des Kommittenten in Gänze oder in Teilen unter Beachtung der Versandkostenregelung gemäß § 11.
  3. LOTUSLOOT ist berechtigt, den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall erfolgt die Rücksendung sämtlicher noch nicht verkaufter Karten kostenfrei und versichert an den Kommittenten.
  4. Bereits begonnene Verkaufsprozesse werden nach ordnungsgemäßer Abwicklung abgerechnet; weitere Ansprüche bestehen nicht.

§13 Fälschungen, Manipulation, Rechtsverstöße

  1. Fälschungen/Proxies werden nicht verkauft. Auf Wunsch Rücksendung gegen Kostenerstattung oder Entsorgung/Vernichtung.
  2. Bei Verdacht auf Straftaten (z. B. Hehlerei) ist der Kommissionär zur Sicherstellung und Meldung an Behörden berechtigt.
  3. Ansprüche Dritter (z. B. Rechteinhaber) teilt der Kommissionär dem Kommittenten unverzüglich mit; der Kommittent stellt den Kommissionär von hieraus entstehenden Schäden frei, soweit vom Kommittenten zu vertreten.

§14 Steuern, Buchhaltung

  1. Der Kommissionär handelt umsatzsteuerlich im eigenen Namen; die Provision ist sein Entgelt.
  2. Der Auszahlungsbetrag an den Kommittenten ist kein Rechnungsbetrag des Kommittenten; der Kommissionär erstellt eine Händlerabrechnung statt Eingangsrechnung.
  3. Der Kommittent ist für seine eigene steuerliche Einordnung verantwortlich.

§15 Datenschutz

  1. Verarbeitung personenbezogener Daten zur Vertragserfüllung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
  2. Details siehe Datenschutzerklärung auf der Website (Verarbeitungszwecke, Empfänger, Speicherdauer, Rechte der Betroffenen).

§16 Änderungen der Bedingungen

  1. LOTUSLOOT kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft anpassen.
  2. Änderungen werden in Textform mitgeteilt. Für bereits eingelagerte Lots gelten die bisherigen Konditionen, es sei denn, der Kommittent stimmt der Anpassung zu.

§17 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand: Ist der Kommittent Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand der Sitz von LOTUSLOOT. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von LOTUSLOOT

§18 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An deren Stelle tritt die gesetzliche Regelung.

ENJOY YOUR LOOT!

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